Genehmigungsstufen

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Die Konfiguration der Genehmigung für die Materialentnahmen erfolgt im GS-Manager im Konfigurationsdialog für die Materialwirtschaft (Lageroptionen) auf der Seite Genehmigung:

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Abb.: Konfigurationsdialog für die Lageroptionen

Dort werden die Freigabestufen mit ihren Preisgrenzen konfiguriert. Die Preisgrenzen müssen aufsteigend konfiguriert werden, für spezielle Freigabestufen kann die Option kein Limit angegeben werden. Benutzer mit der höheren Freigabestufe dürfen auch immer Materialentnahmen der geringeren Stufe genehmigen, d.h. im Beispiel dürfen Benutzer mit der Berechtigung Stufe 4 auch Materialentnahmen der Stufe 3 genehmigen.

Die Beschreibung der Freigabestufe kann beliebig gewählt werden, sie dient zur einfacheren Auswahl der Freigabestufe bei den Artikel, Artikelgruppen und Benutzergruppen (siehe unten).

Die Vorgabe des Benutzers zur Freigabe kann über eine Personaleigenschaft erfolgen.

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Abb.: Dialog für die Personaleigenschaft Vorgabe

Zur Auswahl stehen die konfigurierten Personalklassen und deren Referenzeigenschaften auf Personalobjekte. Die Vorbesetzung erfolgt dann nach folgendem Schema:

1.Für den angemeldeten Benutzer wird das zugeordnete Personalobjekt ermittelt.

2.Es wird geprüft, ob das Personalobjekt von der konfigurierten (oder einer abgeleiteten) Klasse ist.

3.Wenn die Eigenschaft existiert und nicht leer ist, wird das referenzierte Personalobjekt geladen.

4.Der mit dem Personalobjekt verknüpfte Benutzer wird als Vorgabe in Zu Genehmigen durch eingetragen.

Über E-Mail kann eine E-Mailbenachrichtigung für die Genehmigung der Freigabestufe aktiviert werden (Siehe E-Mail Benachrichtigungen)

_Vorsicht

Vorsicht

Das Löschen (Schalter Entfernen) einer Freigabestufe löscht diese bei allen zugeordneten Artikel, Artikelgruppe, Benutzergruppen und Entnahmevorgängen. Nach der Grundkonfiguration im Produktiveinsatz sollten die bestehenden Freigabestufen editiert oder umsortiert werden damit die Verknüpfungen erhalten bleiben.

 

Die Preisgrenze kann über den Einzelpreis eines Artikels, den Gesamtpreis der Position oder über den Gesamtpreis der Entnahme ermittelt werden.

Hat der Anforderer die notwendige Freigabestufe, so ist keine Genehmigung zur Entnahme erforderlich, es sei denn die Option Die Freigabe der Entnahme durch Dritte ist immer erforderlich wurde aktiviert. Dann gilt das vier Augen Prinzip, d.h. die Entnahme muss immer genehmigt werden.

_Hinweis

Hinweis

Die E-Mail Benachrichtigung erfordert eine gültige Absenderadresse für die mit dem Benachrichtigungsdienst zu versendende Mails. Die Genehmigung kann sowohl über GS-Manager, als auch über die Genehmigungsliste in GS-Web erfolgen. Bei GS-Web muss in der Installation die URL ermittelt und unter URL Genehmigungsliste eingetragen werden, die URL für den Manager ist gs://withdrawal?selectedId=# und kann über die Eingabe ausgewählt werden. Das Protokoll "GS://" muss mit Administratorrechten über den Menüpunkt Extras->Werkzeuge->GS-URL registrieren des GS-Managers auf den Arbeitsplatzrechnern registriert werden.

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Abb.: Registrierung des "GS://" Protokoll