Wenn ein Mitarbeiter zum Jahresende noch Resturlaub hat, muss dieser gesondert aufgeführt und verrechnet werden. Hierzu wird der Mitarbeiter im Personalbaum des Betriebskalenders markiert und über das Kontextmenü der Punkt
Urlaubsanspruch reorganisieren angeklickt.

Abb.: Betriebskalender - Urlaubsanspruch reorganisieren
Nun wird der noch zur Verfügung stehende Resturlaub zum Jahreswechsel eingetragen und mit dem Urlaubsanspruch des neuen Jahres verrechnet.