Wenn ein neues Jahr ansteht, muss der Urlaubsanspruch für das neue Jahr kontrolliert und ggfs. korrigiert werden. Zudem möchte man das der neue Urlaubsanspruch mit dem verbleibenden Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verrechnet wird.
Dazu geht man wie folgt vor:

Abb.: Betriebskalender - Übersicht Urlaubsanspruch
Man trägt hier, wie bekannt, den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr ein. Danach wird der Button
gedrückt. Nun überträgt GS natürlich einmal, wie auch hier bekannt, den Urlaubsanspruch, aber berechnet auch gleichzeitig den Urlaubsanspruch, den das Personal dann wirklich noch hat (auf Grundlage von eingetragenem Urlaub im Betriebskalender und dem alten Anspruch). Danach überträgt GS die ausgerechneten Summen ins jeweilige Personalobjekt. Diese Funktion führt man für einen Jahreswechsel einmal pro Jahr durch und diese beachtet alle angelegten Personalobjekte.
Falls der Urlaub für Manche nicht richtig berechnet wurde, muss man für dieses Personalobjekt eine Reorganisation durchführen.