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Hinweis |
Diese Registerkarte steht nur im Bearbeitungsdialog des Objekts zur Verfügung! Voraussetzung sind die Lizenzierung des Mandantenmoduls und das Benutzerrecht Administrator. |

Abb.: Objektrechte zum Personalobjekt
Für jedes Objekt können die Rechte Anzeigen, Bearbeiten, Vollzugriff, Disposition, Betriebskalender bearbeiten, Arbeitszeiten erfassen und Arbeitszeiten freigeben gesetzt werden. Die Objektrechte können für einzelne Benutzer und auch für Benutzergruppen vergeben werden.
Berechtigung |
Beschreibung |
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Anzeigen |
Wird das Objektrecht Anzeigen deaktivieren, hat das folgende Auswirkungen auf die Elemente (Detailbereiche) des Objektes und der untergeordneten Objekte: •Aufgaben: sind ausgeblendet, außer der Benutzer ist "Zuständig" . Auch wenn der Mitarbeiter als Ressource eingetragen ist, kann er die Aufgabe im Personalbaum nicht sehen (Option Aufgaben mit Beteiligung der Ressourcen anzeigen). •Mängel: werden nicht ausgeblendet. •Termine: werden nicht ausgeblendet •Kosten: werden nicht ausgeblendet. •Journal: wird nicht ausgeblendet. •Referenzen: werden nicht ausgeblendet. Die referenzierte Objekte können aber auch nicht geöffnet werden, wenn das Objektrecht Bearbeiten nicht vorhanden. •Dokumente: werden nicht ausgeblendet. •Ereignisse: werden ausgeblendet, auch die, wo der Benutzer "Zuständig" ist (ungleich zu den Aufgaben!). •Inventar: wird nicht ausgeblendet. •Lagerbuchungen: werden nicht ausgeblendet. •Ersatzteile: werden nicht ausgeblendet. •Arbeitszeiten: werden nicht ausgeblendet. •Messungen/Zähler: werden nicht ausgeblendet.
Aktuell ist es so, wenn der Benutzer das Objektrecht Anzeigen und das Benutzerrecht Objekt anlegen hat, dann kann der Benutzer trotzdem ein neues Objekt in diesem Zweig anlegen. Soll dies, bei dem Recht Anzeigen, nicht der Fall sein, so muss die Option Objektanlage: Objektrecht "Bearbeiten" für den Zweig des Objektbaums prüfen gesetzt sein. Die Rechte werden im Objektbaum nach unten vererbt. |
Bearbeiten |
Erlaubt zusätzlich das Bearbeiten von Objekten, sofern das Benutzerrecht Objekt bearbeiten vorhanden ist. Hat der Benutzer das Benutzerrecht Objekt bearbeiten aber nicht das Objektrecht Bearbeiten, kann er den Bearbeitungsdialog öffnen, die Eigenschaften aber nicht verändern (Eigenschaften sind schreibgeschützt). Die Rechte werden im Objektbaum nach unten vererbt. |
Vollzugriff |
Erlaubt zusätzlich das Löschen von Objekten, sofern das Benutzerrecht Objekt löschen vorhanden ist. Hat der Benutzer das Benutzerrecht Objekt löschen aber keinen Vollzugriff bei dem Objekt, kann er das Objekt nicht löschen! Die Rechte werden im Objektbaum nach unten vererbt. |
Disposition |
Dieses Recht steht nur bei Objekten zur Verfügung, die die Eigenschaft Disposition auf Ja gesetzt haben. Über dieses Recht kann die Verfügbarkeit einer Ressource zur Disposition in Aufgaben weiter eingeschränkt werden. Die Rechte werden im Objektbaum nicht nach unten vererbt. |
Betriebskalender bearbeiten |
Über dieses Objektrecht kann die Sichtbarkeit der Betriebskalendereinträge zusätzlich zu der Mandantensichtbarkeit eingeschränkt werden. Um die Betriebskalendereinträge zu bearbeiten muss zusätzlich das Recht Einträge bearbeiten unter Betriebskalender vorhanden sein. Gilt für Personal und Objekte. Die Rechte werden im Objektbaum nicht nach unten vererbt. |
Arbeitszeiten erfassen |
Über dieses individuelle Recht für Personal und Betriebsmittel kann gesteuert werden, für welche Personal- und Betriebsobjekte der Benutzer Arbeits- oder Betriebszeiten erfassen darf. Hat der aktuelle Benutzer dieses Recht auf einem Personal- oder Betriebsobjekt nicht, dann ist dieses Objekt im Modul Zeiterfassung und bei der Arbeitseiterfassung in der Auftragsrückmeldung nicht verfügbar. Gilt für Personal und Betriebsmittel. Die Rechte werden im Objektbaum nicht nach unten vererbt. |
Arbeitszeiten freigeben |
Über dieses individuelle Recht für Personal und Betriebsmittel kann die Freigabe einer Arbeitszeit- oder Betriebszeitbuchung für eine externes Buchhaltungsprogramm durch den Benutzer gesteuert werden. Gilt für Personal und Betriebsmittel. Die Rechte werden im Objektbaum nicht nach unten vererbt. |